AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmelde-/ Teilnahmebedingungen 

Einleitung / Allgemeines
 

(1) Der Remote-Marsch (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) wird von remote-marsch.de (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) organisiert. 
 

(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist die remote-marsch.de.
 

(3) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche an dem Marsch teilnimmt.
 

(4) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an dem Marsch teilnehmen möchte.


 

§1 Anwendungsbereich und Vertragsschluss; kein Widerrufs-/Rücktrittsrecht aufgrund Fernabsatzvertrag


(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Teilnahmevertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.
 

(2) Der Teilnahmevertrag kommt verbindlich zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die erfolgte Anmeldung zu dem vom Interessierten gebuchten Marsch schickt.
 

(3) Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt das Widerrufsrecht für Verbraucher aus § 355 BGB nicht für Fernabsatzverträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Teilnahmevertrag bezüglich einer Veranstaltung ist ein Fernabsatzvertrag und betrifft eine Freizeitbetätigung an einem spezifischen Termin. Daher besteht für einen Teilnehmer, der Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

 

§2 Anmeldung, Ticketkauf und Leistungen

(1) Die Anmeldung erfolgt direkt über die Website www.remote-marsch.de. 
 

(2) Bei einem Remote-Marsch handelt es sich um eine virtuelle Marschveranstaltung. Die Teilnehmenden erbringen Leistungen individuell und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt hierbei keinerlei Leistungen in Form von Aufsicht, Versicherung, Betreuung, Verpflegung, u.ä. 
Die Teilnehmenden legen dem Veranstalter einen Leistungsnachweis in Form von Trackingdaten, Fotos, oder Videos vor. Der Veranstaltungspreis beinhaltet die Auswertung dieser eingereichten Unterlagen und den Versand von Teilnahmebescheinigungen und anderen physischen Nachweisen (z.B. Aufnähern oder Abzeichen).
 

§3 Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit und Altersregelungen
 

(1) Die Veranstaltung richtet sich nur an natürliche Personen, die nach ihrem subjektiven Empfinden in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche sportliche / körperliche Leistung zu erbringen. Teilnehmern, die sich in einem körperlich nicht einwandfreien Zustand befinden oder mentale Probleme haben, wird von einer Teilnahme ausdrücklich abgeraten.
 

(2) Jeder Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung eigenverantwortlich das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, diese vorab ärztlich abklären zu lassen.
 

(3) Jeder Teilnehmer bestätigt, dass ihm bewusst ist, die Veranstaltung jederzeit vorzeitig abbrechen zu können. Weiterhin bestätigt er, dass ihm bewusst ist, dass körperliche Leistungen (insbesondere Schwimmleistungen) aus Sicherheitsgründen unter fachkundiger Aufsicht erbracht werden sollen. Das Tracking der erbrachten Leistungen erfolgt lediglich zur Leistungsauswertung. Eine Aufsichtsfunktion geht damit nicht einher.
 

(4) Zur Teilnahme an Remote-Marsch-Veranstaltungen muss eine natürliche Person zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

§4 Pflichten der Teilnehmer und Sicherheitsvorgaben
 

(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere solche zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz.
 

(2) Sämtliche organisatorischen Maßnahmen werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Internetseite www.remote-marsch.de, oder per E-Mail bekanntgegeben. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich hierüber zu informieren und diese einzuhalten.
 

(3) Bei Veranstaltungen in Deutschland sind zudem die Straßenverkehrsordnung (StVO) und jegliche anderweitige gesetzliche/ behördliche Vorgaben zum Verhalten auf der Wanderstrecke zu beachten. Bei Veranstaltungen im Ausland sind die dort geltenden ausländischen gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr bzw. auf der Wanderstrecke zu beachten.

(4) Diese Vorgabe gilt sinngemäß, wenn Leistungen in Gewässern erbracht werden. Auch hierbei sind einschlägige Rechtsnormen jederzeit zu beachten.

(5) Beinhaltet ein Remote-Marsch die Leistung einer Übernachtung im Freien, oder die Demonstration von Überlebenstechniken (z.B. das Entzünden eines Lagerfeuers, oder das Filtern von Trinkwasser), sind auch hierbei sämtliche gültige Rechtsvorschriften zu beachten. Gegebenenfalls kann eine solche Leistung nur auf einem Privatgelände und unter fachkundiger Aufsicht erbracht werden. Teilnehmende haben sich entsprechend zu informieren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

(6) Das Tragen von Uniformen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken ist in Deutschland streng geregelt. Die Teilnehmenden bestätigen, dass sie die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften kennen und beachten. Im Ausland teilnehmende Personen beachten die dort gültigen Regelungen. 

 

§5 Haftung und Haftungsbegrenzung
 

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vor der Teilnahme eigenverantwortlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine geeignete Versicherung abzuschließen.
 

(2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder durch außenstehende Dritte verursacht werden. 
 

(3) Muss der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, absagen, verändern, verlegen oder abbrechen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 

(4) Als höhere Gewalt gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen oder Auflagen, sicherheitsrelevante Lagen, Terror- oder Gefahrenwarnungen, Feuer, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
 

(5) Regelungen zu Rücktritt, Nichtteilnahme, Terminverlegung, Absage oder Abbruch der Veranstaltung sowie zu möglichen Rechtsfolgen sind abschließend in §7 dieser Teilnahmebedingungen geregelt.

 

§6 Nichtteilnahme und Absage
 

(1) Die Teilnahmegebühr stellt eine Organisationsgebühr dar. Sie deckt insbesondere Planungs‑, Vorbereitungs‑, Organisations‑ und Durchführungskosten der Veranstaltung ab und ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
 

A. Teilnehmerbedingte Gründe (Teilnehmerrisiko)
 

(2) Kann ein Teilnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen – insbesondere aufgrund von Krankheit, Verletzung, Terminverhinderung oder sonstigen persönlichen Umständen – nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder tritt er nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
 

B. Veranstalterbedingte Gründe (Veranstalterrisiko)
 

(3) Muss der Veranstalter die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen absagen, verändern oder abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt.
 

(4) Als höhere Gewalt gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen oder Auflagen, sicherheitsrelevante Lagen, Terror‑ oder Gefahrenwarnungen, Feuer, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
 

(5) Wird die Veranstaltung aus den in Absatz (4) genannten Gründen auf einen anderen Termin verlegt, hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder an der verlegten Veranstaltung teilzunehmen, oder sich die bereits entrichtete Teilnahmegebühr erstatten zu lassen. Die konkrete Ausübung des Wahlrechts und die Fristen werden dem Teilnehmer rechtzeitig durch den Veranstalter mitgeteilt. Wird die Veranstaltung lediglich in veränderter Form durchgeführt, ohne dass eine Terminverlegung erfolgt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
 

C. Abbruch nach Beginn der Veranstaltung
 

(6) Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen der Sicherheit der Teilnehmer, abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder anteilige Erstattung.

 

§7 Ausschluss von der Veranstaltung und Verhaltensregeln
 

(1) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, vor oder während der Veranstaltung vom Remote-Marsch auszuschließen. Mögliche Gründe hierfür können – im Sinne einer nicht abschließenden Aufzählung – insbesondere sein: unzureichende Ausrüstung, Alkohol- oder Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung, sowie Selbst- oder Fremdgefährdung.
 

(2) Remote-Marsch-Veranstaltungen verstehen sich als Ort der Begegnung sowie des offenen, respektvollen und toleranten Miteinanders auf der Basis eines demokratischen und weltoffenen Gesellschaftsbildes. Der Veranstalter lehnt jede Form der Diskriminierung ab und bekennt sich ausdrücklich zu gesellschaftlicher Vielfalt und Diversität.
 

(3) Teilnehmende sind verpflichtet, jederzeit einen angemessenen, respektvollen und rücksichtsvollen Umgang untereinander, gegenüber dem Veranstalter sowie gegenüber weiteren beteiligten Personen, Anlagen und Einrichtungen zu wahren.
 

(4) Die Darstellung, Verbreitung oder Duldung von rechtsextremistischem, antisemitischem, rassistischem, sexistischem, homophobem, transfeindlichem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut im Rahmen der Veranstaltung ist untersagt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: das Äußern oder Verbreiten entsprechender Parolen oder Gesten, die Beleidigung, Herabwürdigung oder Bedrohung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache, ihrer religiösen Überzeugung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität oder Orientierung, das Tragen oder Mitführen von Symbolen, Zeichen, Kleidungsstücken oder Materialien, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielsetzung nach allgemein anerkannter Auffassung dem extremistischen oder diskriminierenden Spektrum zuzuordnen sind, das Mitführen, Verteilen oder Zeigen entsprechender Druckerzeugnisse oder sonstiger Materialien. 
 

(5) Bei einem Verstoß gegen diese Verhaltensregeln ist der Veranstalter berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann insbesondere den Ausschluss von der Veranstaltung umfassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Kosten sowie Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

 

§8 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Veranstalter.

Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und unter www.remote-marsch.de abrufbar.

 

§9 Schlussbestimmungen
 

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
 

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss seiner Regelungen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
 

(3) Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig. Für Klagen des Teilnehmers gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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